Klubausstellung am 26. 3. 2011 in Radotinska sokolovna
Intenationaler Richter: Herr Miroslav Václavík
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Termin der Ausstellung wurde so gewählt, dass es zu keiner Überschneidung mit Nationalen oder Internationalen Ausstellungen kommt.
Radotínská Sokolovna ist sehr geräumiges Gebäude mit einem Restaurant im Erdgeschoss und einem großem Saal im erstem Stock, dessen Räume für vesrschiedene Veranstalltungen genuzt werden. Der "Sokol" (ein traditioneller Sportsverein) hat uns diese Räume zu unsere großen Freude vermietet.
Radotín ist ein Teil Prags, das Gebäude befindet sich im Villenviertel ung. 5 Minuten vom Bahnof und 10 Minuten von der Bushaltestelle entfernt.
Austellungsgebühren in CZK (EUR): 1. Meldeschluss 15. 2. 2010 2. Meldeschluss 28. 2. 2010
Erster Hund 500,- (25 EUR) 600,- (29 EUR)
Zweiter und jeder weitere Hund 400,- (21 EUR) 500,- (25 EUR)
Welpen, Junghunde und Veteranen 300,- (13 EUR) 400,- (21 EUR)
Ehrenklasse, Handicap 300,- (13 EUR) 400,- (21 EUR)
Außer Konkurenz 200,- (9 EUR) 300,- (13 EUR)
Wettbewerbe 200,- (9 EUR) 300,- (13 EUR)
Das Eingehen der Meldescheine wird grundsätzlich nicht bestätigt.
Bitte senden Sie diese mit einem Zahlungsnachweis und einer beitseitigen Kopie der Ahnentafel (prukaz puvodu) an:
Kateřina Beranová
Ujkovice 31
CZ - 294 04 Dolní Bousov
oder per e-mail: vystava_krysarik@centrum.cz
Bankverbindung:
IBAN CZ22 0800 0000 0000 7654 7379
BIC GIBACZPX
Kontoinhaber: Klub pratel psu prazskych krysariku, Tererova 1350/7, 149 00 Praha 4 - Chodov
Ausstellungsregeln:
Es gelten die Regeln d. Ausstellungsreglement der FCI, Austellungsordnung d. CMKU und die Gesetze d. Tschechischen Republik.
Die Ausstellung ist allen in den FCI-Zuchtbüchern eingetragenen Hunden (der Rasse prazsky krysarik) zugänglich. Importierten Hunde müssen in dem Zuchtbuch der Tschechischen republik registriert werden.
Der Veranstalter ist ein Mitglied der ČMKU. Die Veranstaltung wird gerecht der Tierschutzordnung der ČMKU statt finden. Hunde mit kupierten Ohren werden zur Ausstellung nicht eingelassen.
Im Falle des Nichtstattfinden der Ausstellung aus höhere Macht, werden die Gebühren zur Liquidation der Veranstallutung genutzt.
Freies Rumlaufen der Hunde ist nicht erlaubt.
Für die durch den Hund verursachten Schaden (Exkrementenbesitigung inbegriffen) haftet der Aussteller/Inhaber des Hundes.
Asgeschlossen werden Hunde: mit einem operatieven Eingriff zur Beseitigung körperlicher Defekte, Hündinen in höherem Stadium der Trächtigkeit und Welpen jünger 3 Monate.
Welpenverkauf auf der Ausstellung ist nicht erlaubt.
Aussteller stimmen der Ausstellungsordnung, diesen Propositionen und den Anordnungen des Ausstellungskomittees zu und verpflichten sich diese zu einhalten.Mit der Unterschrift des Meldescheins stimmt der Aussteler der Veröffentlichung seine Adresse in dem Ausstellungskatalog.
Der Veranstalter hat das Recht die falsch, oder nichtlesbar ausgefüllten, oder nach Meldeschlussgesendeten Meldescheine nicht zu annehmen. Im solchen Fall werden die Gebühren zurückgegeben.
Veterinärverordnung:
Hunde müssen klinisch gesund sein, ohne Parasiten. Bei der Veterinärkontrolle muss der Impfpass vorgelegt werden, in dem die Tollwut- (nicht jünger als 30 Tage) und die andere Impfungen gegen Infektionskrankheiten (nicht jünger als 30 Tage und älter als 1 Jahr) bestätigt sind. Eine Gesundheitszustandbestätigung von einem Veterinärarzt ist nicht mehr erforderlich.
Bitte unbedingt mitnehmen: Ahnentafel (Prukaz puvodu), Impfpass.
Protest:
Die vom Richter gefällten Urteile bezüglich der Formwertnoten, Anwartschaften und Platzierungen sind endgültig und unanfechtbar.
Dennoch sind Beanstandungen an der Durchführung der Ausstellung und an der Vergabe von Formwertnoten und Anwartschaften und an den Platzierungen zulässig und unverzüglich unter Hinterlegung eines Sicherheitsgeldes (500,- CZK) schriftlich vorzubringen. Erweist sich die Beanstandung als unbegründet, fällt dieses Sicherheitsgeld an den Organisator.